Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Allmendinger

1 Kaufpreis

Ausser im “AllmiShop” und wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt verstehen sich sämtliche Verkaufspreise exklusive Mehrwertsteuer und abgeholt ab Lager Allmendinger. Rabatt und Skonto dürfen nur in Abzug gebracht werden, sofern sie im Einzelfall schriftlich verabredet worden sind. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung die Preise der Vorlieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von Allmendinger nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden.

2 Transport und Übergang der Gefahr

Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, reisen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder Allmendinger die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald Allmendinger die Ware dem Käufer zur Abholung anzeigt. Ist im Einzelfall die Lieferung durch Allmendinger verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

3 Transportschäden

Für beschädigte oder verdorben angekommene Ware ist durch den Käufer sofort, d.h. vor dem Abladen, eine Bestandes-aufnahme zu veranlassen und dem Spediteur Mitteilung zu machen. Bei Autolieferungen durch Allmendinger sind Transportschäden sofort dem Chauffeur zu melden.

4 Erfüllung der Lieferpflicht durch Allmendinger

Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, holt der Käufer die Ware im Lager Allmendinger ab. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald Allmendinger dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass Allmendinger die Ware einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Allmendinger die Ware erstmals dem Spediteur übergibt. Ist verabredet, dass Allmendinger die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Allmendinger die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereit hält.

5 Lieferfrist

Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche Allmendinger nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz.

6 Mängelrüge

Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind schriftlich innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung zu erheben. Nach der Weiterverarbeitung des mangelhaften Materials ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Jegliche weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus mittelbarem Schaden, werden abgelehnt. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzen).

7 Gebrauchsanweisungen

Informationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche.

8 Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes verabredet ist, extra berechnet und sind mit der Waren-rechnung zu bezahlen. Verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte Verpackungsmaterialien werden gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Abzüge ohne Gutschrift sind nicht gestattet.

9 Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, wobei er einen Verzugszins von 8% schuldet. Der Käufer anerkennt den unterzeichneten Kaufvertrag als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Wird der Käufer für eine Lieferung betrieben, so werden sämtliche Fakturen zur Zahlung fällig. Bei Betreibungen und Nachlassverträgen sowie im Konkurs werden alle Rabatte wieder aufgerechnet.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für beide Parteien ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Horn (Kanton Thurgau).

Allmendinger AG

Seestrasse 123

CH-9326 Horn

T +41 (0)71 844 75 75

F +41 (0)71 844 75 10

info@allmendinger.ch

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